Art. 2
Zweck
2.1
Vertretung der gemeinsamen Interessen der schweizerischen EUR ING gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden, den Berufsorganisationen, der Industrie und der Wirtschaft.
2.2
Förderung der Anerkennung des EUR ING Titels in der Schweiz und in Europa.
2.3
Förderung der Freizügigkeit der Ingenieure, in und ausserhalb von Europa.
2.4
Unterstützung der Mitglieder durch Vermittlung von Auslandkontakten über die Organe von FEANI und ausländischer EUR ING Clubs.
2.5
Verbindung mit ausländischen EUR ING Clubs und gegenseitige Unterstützung
2.6
Information über die Tätigkeit von FEANI, über die Situation der Ingenieure in Europa und weitere, die Ingenieure interessierenden Vorgänge.
2.7
Förderung persönlicher Kontakte unter den Mitgliedern
Art. 3
Mitgliedschaft
3.1
Es können Personen aufgenommen werden, die den EUR ING Titel besitzen und in der Schweiz wohnhaft sind.
3.2
Aufgenommen werden auch Personen, die einen EUR ING Titel in der Schweiz erworben, jedoch Wohnsitz im Ausland haben
3.3
Ausnahmsweise können auch ausländische EUR ING aufgenommen werden, die besonders enge Beziehungen zu den schweizerischen Ingenieuren pflegen, beispielsweise durch Studium oder berufliche Zusammenarbeit.
3.4
Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3.5
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Club nicht nachkommt oder wenn es dem Club durch sein Verhalten erheblich schadet. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand, Rekursinstanz ist die Generalversammlung.
3.6
Es wird eine Namensliste der Mitglieder geführt und jährlich publiziert.
Art. 4
Organisation
4.1
Die Organe des EUR ING Clubs sind:
1. Generalversammlung
2. Vorstand
3. Rechnungsrevisoren
4.2
Generalversammlung
a) Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Clubs. Sie wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich, unter Angabe der Traktanden, drei Wochen im voraus einberufen. Es wird ein Protokoll geführt.
b) Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt:
- auf Beschluss der Generalversammlung,
- auf Beschluss des Vorstandes,
- auf Begehren von einem Fünftel der Mitglieder, wenn dieses Begehren schriftlich an den Vorstand unter Angabe der verlangten Traktanen gestellt wird.
c) Zu den Obliegenheiten der Generalversammlung gehören:
- Wahl des Präsidenten, der Mitglieder des Vorstandes - mit Ausnahme des Vertreters des Nationalkomitees - und der Rechnungsrevisoren.
- Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung, sowie des Berichtes der Rechnungsrevisoren und Déchargeerteilung an den Vorstand für die Geschäftsführung.
- Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes und des Budgets.
- Festsetzung des Jahresbeitrages.
- Genehmigung der Statuten und deren Revision.
- Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung.
- Beschluss über die Auflösung des Clubs.
4.3
Vorstand
a) Die Geschäftsführung für den EUR ING Club und der Vollzug der Beschlüsse der Generalversammlung obliegen einem aus mindestens fünf, höchstens neun Mitglieder bestehenden Vorstand.
b) Die Amtsdauer beträgt zwei Jahren. Die Mitglieder sind wiederwählbar.
c) Der Vorstand konstituiert sich selbst.
d) Der Vorstand wird vom Präsidenten je nach Bedarf oder auf Wunsch von drei Mitgliedern einberufen.
e) Über die Vorstandssitzungen werden Beschlussprotokolle zuhanden aller Vorstandsmitglieder ausgefertigt.
Art. 5
Rechnungswesen
5.1
Der EUR ING Club ist für seine Rechnung selbst verantwortlich. Für Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur sein Vereinsvermögen.
5.2
Die Mittel für die Tätigkeit des EUR ING Clubs werden aufgebracht durch:
- Mitgliederbeiträge
- zweckgebundene Beiträge weiterer Kreise an die Durchführung besonderer Aufgaben
- Allfällige andere Einnahmen.
5.3
Besondere Aufgaben dürfen erst nach Sicherstellung der aufzuwenden Mittel durchgeführt werden.
5.4
Die Rechnung des Clubs wird von zwei Rechnungsrevisoren geprüft. Sie erstatten alljährlich Bericht über die Rechnungsführung.
5.5
Die Rechnungsrevisoren werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt und sind wiederwählbar.
Art. 6
Beziehungen mit FEANI
6.1
Der EUR ING Club steht in gegenseitigem Kontakt mit dem Schweizerischen Nationalkomitee von FEANI. Das Nationalkomitee delegiert eines seiner Mtglieder in den Vorstand des EUR ING Clubs.
6.2
Der EUR ING Club Schweiz informiert das Generalsekretariat von FEANI über seine Tätigkeit und erlaubt die Weiterverbreitung dieser Information über dessen Medien. Anderseits leitet er dessen Mitteilungen an seine Mitglieder weiter.
6.3
Der EUR ING Club beteiligt sich an internationalen Aktionen zur Verbreitung der EUR ING Idee, soweit es seine Mttel erlauben.
6.4
Der EUR ING Club schliesst sich mit anderenEUR ING Clubs in einer Dachorganisation zusammen, soweit dies möglich und sinnvoll ist.
Art. 7
Auflösung
7.1
Der EUR ING Club wird aufgelöst, wenn es zwei Drittel der Mitglieder verlangen oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
7.2
Über die Verwendung eines allfälligen Reinvermögens entscheidet das Schweizerischen Nationalkomitee von FEANI.
Art. 8
Genehmigung
Die vorliegenden Statuten wurden von der Generalversammlung am 15. März 1997 in Witerthur genehmigt.
Die Präsidentin:sig. A. Halliger
Anja Halliger
Der Sekretär:sig. S. Schuppisser
Santiago Schuppisser
Back to Top of Page
|